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Montag, den 09. November 2009 um 14:59 Uhr |
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Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen folgende Hebammenleistungen
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Beratungen
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Schwangeren-Vorsorgeuntersuchungen
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Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden, Beckenendlage oder vorzeitigen Wehen
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Geburtsvorbereitung
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Geburtshilfe
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Wochenbettbetreuung
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Stillberatung
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Rückbildungsgymnastik
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 23. Februar 2010 um 19:09 Uhr |