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Dienstag, den 07. Februar 2012 um 15:15 Uhr |
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Im gestrigen Verhandlungstermin waren die Vertreter der Krankenkassen nicht bereit, den Hebammen ein akzeptables Angebot für die Vergütung der Betriebskosten einer Geburt im Geburtshaus oder einer anderen von Hebammen geleiteten Einrichtung (HgE) vorzulegen. Wie schon beim Verhandlungstermin am 30.11.2011, blieben sie bei dem Angebot von max. 550 Euro plus 1,98 %, was einem Gesamtergebnis von 560,89 Euro entspricht.
Eine gemeinsame, vergleichende Studie der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Hebammenverbände hatte Ende letzten Jahres bereits gezeigt, dass Geburten in einem Geburtshaus in einigen Bereichen überzeugend besser sind als Geburten im Krankenhaus. Erfolgsentscheidend für die außerklinische Geburtshilfe in Hebammen geleiteten Einrichtungen ist offensichtlich der Einsatz qualifizierter Hebammen. Seit Jahren arbeiten die 161 Geburtshäuser in Deutschland an der nachweislich sehr guten Betreuungsqualität, und dies bereits auch schon vor Einführung der von den Krankenkassen geforderten Qualitätsmanagementkriterien, die nach den Richtlinien des DIN EN ISO 9001 zu erbringen sind. Nicht nur die Einführung dieser Qualitätskriterien in den Geburtshäusern, sondern auch deren Erhalt und Optimierung sind mit großem personellem und bürokratischem Aufwand und dadurch mit hohen Kosten verbunden.
Einem kleinen Geburtshaus werden die gleichen Kosten zugemutet wie einem "Großbetrieb" – ohne eine Gegenfinanzierung durch den Auftraggeber, sprich den Krankenkassen.
Wer diese zusätzlichen Leistungen fordert, muss sie auch bezahlen! Dafür werden wir weiterhin streiten und halten Euch über das Schiedsverfahren auf dem Laufenden.
für den Vorstand Susanne Schäfer
für die Geschäftsstelle Tabea Dietrich
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 10. Februar 2012 um 10:01 Uhr |